Ab einem Pflegegrad von 1 erhalten Sie verschiedene Hilfsmittel Anspruch ab Pflegegrad 1: Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 haben Anspruch auf die kostenfreie Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. zum der Pflege kostenlos. Zu den hilfreichen Hilfsmitteln gehören unter ander